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VHS Akademie

Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG

Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung machen? Egal ob Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Sie dabei.

Finanzielle Fördermöglichkeit für Ihre Aufstiegsfortbildung. Hier weitere Informationen zum "Aufstiegs-BAföG".

Beispiel „Gepr. Wirtschaftsfachwirt“

Beispiel „Gepr. Technischer Betriebswirt“

Nähere Informationen: Daniel Hafermalz

Tel.: 0591 91202-410
E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de

Porträt von Daniel Hafermalz

Werbungskosten

Neben direkten Förderprogrammen wie z. B. Aufstiegs-BAföG können Sie Ihre Weiterbildungskosten auch steuerlich geltend machen.

Aufwendungen für berufliche Weiterbildungen – dazu zählen z. B. Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Lernmittel oder Übernachtungskosten – können in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden.

Vorteil: Durch die Anrechnung als Werbungskosten mindert sich Ihre steuerliche Belastung, und Sie erhalten je nach persönlicher Situation einen Teil Ihrer Ausgaben vom Finanzamt zurück.

Hinweis: Die individuelle steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Einkommens- und Steuerverhältnissen ab. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.