Aufstiegs-BAföG
Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung machen? Egal ob Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Sie dabei.
Finanzielle Fördermöglichkeit für Ihre Aufstiegsfortbildung. Hier weitere Informationen zum "Aufstiegs-BAföG".
Beispiel „Gepr. Wirtschaftsfachwirt“
- Lehrgangskosten (zahlbar in monatl. Raten): 2.765,00 EUR
- Prüfungsgebühren: 675,00 EUR
- Gesamtkosten: 3.440,00 EUR
- Zuschuss (50 %): 1.720,00 EUR
- Eigenanteil: 1.720,00 EUR
- Darlehenserlass bei Bestehen (50 %): 860,00 EUR
- Eigenanteil bei Bestehen: 860,00 EUR
Beispiel „Gepr. Technischer Betriebswirt“
- Lehrgangskosten (zahlbar in monatl. Raten): 2.790,00 EUR
- Prüfungsgebühren: 950,00 EUR
- Gesamtkosten: 3.740,00 EUR
- Zuschuss (50 %): 1.870,00 EUR
- Eigenanteil: 1.870,00 EUR
- Darlehenserlass bei Bestehen (50 %): 935,00 EUR
- Eigenanteil bei Bestehen: 935,00 EUR
Nähere Informationen: Daniel Hafermalz
Tel.: 0591 91202-410
E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de
Werbungskosten
Neben direkten Förderprogrammen wie z. B. Aufstiegs-BAföG können Sie Ihre Weiterbildungskosten auch steuerlich geltend machen.
Aufwendungen für berufliche Weiterbildungen – dazu zählen z. B. Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Lernmittel oder Übernachtungskosten – können in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden.
Vorteil: Durch die Anrechnung als Werbungskosten mindert sich Ihre steuerliche Belastung, und Sie erhalten je nach persönlicher Situation einen Teil Ihrer Ausgaben vom Finanzamt zurück.